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Investitions-Booster für Biotech nutzen

Was gerade in Berlin von der Bundesregierung in einem Gesetzesmarathon vor der Sommerpause alles beschlossen wurde, wird durch manchen Gefechtsnebel weiterer Abstimmungen und großem Getöse im Bundestag etwas überlagert. Doch genau hinsehen lohnt sich, denn für forschungsintensive Branchen gibt es erheblich bessere Rahmenbedingungen: den Investitions-Booster.

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Seit dem 11. Juli 2025 ist das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung in Kraft, wobei der Bundesrat dem Gesetzesbeschluss zugestimmt hat. Das Investitions-Booster-Gesetz bringt ab 2026 weitreichende Neuerungen für die steuerliche Forschungszulage, die Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe und Branche – noch stärker in ihren F&E-Vorhaben unterstützen. Neben der Fortführung der bewährten Forschungszulage, die eine Förderquote von 25 % vorsieht (bzw. 35 % für KMU), greifen zahlreiche Verbesserungen und Erweiterungen, die insbesondere ab dem 1. Januar 2026 gelten.

Eine der zentralen Neuerungen ist die Erhöhung der maximalen jährlichen Bemessungsgrundlage. Unternehmen können demnach künftig Forschungs- und Entwicklungsausgaben bis zu einer Bemessungsgrundlage von 12 Mio. Euro pro Jahr ansetzen (bisher 10 Mio Euro). In den vergangenen Jahren hat sich diese Bemessungsgrundlage bereits mehrfach geändert, und es gilt den Überblick zu behalten:

Die Bemessungsgrundlage beläuft sich, je nach F&E-Projektlaufzeit, somit auf:
◦ 01.01.2020 – 30.06.2020: 2 Mio. Euro
◦ 01.07.2020 – 27.03.2024: 4 Mio. Euro
◦ 28.03.2024 – 31.12.2025: 10 Mio. Euro
◦ nun neu und ab 01.01.2026: 12 Mio. Euro

Durch den neu eingeführten, pauschalen Gemeinkostenaufschlag von 20% wird diese Basis effektiv weiter angehoben – nach einer möglichen Interpretation angelehnt an die Förderlogik anderer Programme steigt das förderfähige Gesamtvolumen somit auf bis zu 14,4 Mio. Euro jährlich, was einer effektiven Steigerung der förderfähigen Bemessungsgrundlage um 44% entspricht. Für kleine und mittlere Unternehmen ergeben sich dadurch maximale Förderbeträge von bis zu 5,04 Mio. Euro (35% Förderquote), während alle Unternehmen von bis zu 3,6 Mio. Euro (25% Förderquote) profitieren können. Wichtig zu beachten ist, dass die Gemeinkostenpauschale automatisch für alle F&E-Projekte ab dem 1. Januar 2026 gewährt wird – ohne zusätzlichen Dokumentations- oder Nachweisaufwand.

Ein weiterer wesentlicher Punkt sind die Synergien zwischen Investitionen und F&E-Förderung. Unternehmen haben künftig die Möglichkeit, investive Ausgaben optimal mit der Forschungszulage zu kombinieren. So können beispielsweise höhere Abschreibungsbeträge für förderfähige bewegliche Wirtschaftsgüter (wie Maschinen, Anlagen oder Laborausstattungen) als zusätzliche förderfähige F&E-Kosten angesetzt werden. Für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, ist zudem eine degressive Abschreibung (AfA) von bis zu 30% vorgesehen. Diese Regelung erleichtert es, die steuerliche Behandlung von Investitionen und F&E-Ausgaben zu vereinheitlichen und damit attraktive Förderhebel zu schaffen.

Dr. Rosi Hermann, Gründerin und Geschäftsführerin der Fundess GmbH in München, kommentiert die Neuerungen: „Das Investitions-Booster-Gesetz ist ein klares Signal: Der Staat meint es ernst mit der Innovationsförderung. Für die Biotech-Branche eröffnet sich ab 2026 eine ganz neue Qualität an Planungssicherheit und Förderhebeln – nicht nur im Bereich der Forschung, sondern auch bei Investitionen in Infrastruktur und Personal.“ Besonders wichtig bleibe laut Hermann, dass die neuen Maßnahmen strategisch in eine Gesamtförderarchitektur eingebettet werden: „Jetzt gilt es, Förderexpertise aufzubauen oder gezielt einzukaufen. Denn die Kombination mit europäischen Programmen wie dem EIC Accelerator oder Horizon Europe ist attraktiver denn je – auch dort hat sich der Wind wieder etwas gedreht, zugunsten der KMU.“

Die neuen Maßnahmen ab 2026 sind insbesondere für Unternehmen mit größeren Innovations- und F&E-Projekten sowie Unternehmensverbünde und Konzerne mit hohen Investitionsvolumina interessant. Gleichzeitig profitieren auch KMU von einem zusätzlichen Förderbonus und von der vereinfachten Antragstellung, da der pauschale Gemeinkostenaufschlag und die degressive Abschreibung ohne erheblichen Mehraufwand wirksam werden. Somit entsteht ein ganzheitliches Förderinstrument, das Investitionen in Forschung und Entwicklung deutlich attraktiver macht und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig stärkt. „CFOs in den Biotech-Unternehmen, die die Forschungszulage nicht zur Verlängerung ihrer Finanzierungsreichweite nutzen, haben ihren Beruf verfehlt“, urteilt Hermann mit einem Augenzwinkern.

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